Totenschein
Bei einem Sterbefall in der Wohnung muss zuerst der Arzt benachrichtigt werden. Hierbei ist es empfehlenswert, den Hausarzt einzuschalten, da ein Notarzt die Krankengeschichte des Verstorbenen nicht kennt und daher unter Umständen keinen Totenschein ausstellen kann, d.h. die Ordnungsbehörde informieren muss.
Nachdem der Arzt den Totenschein ausgestellt hat, der unbedingt beim Verstorbenen verbleiben muss, können die Versorgung des Verstorbenen und die Überführung zum Friedhof innerhalb kürzester Zeit erfolgen.
Eine Abschiednahme am offenen Sarg kann innerhalb von zwei Tagen nach dem Ableben in unserem Verabschiedungsraum unabhängig von der Trauerfeier ermöglicht werden. Auf den Kölner Friedhöfen ist das Öffnen eines Sarges nicht mehr gestattet. In Ausnahmefällen sind auch Hausaufbahrungen möglich.
Bei einem Sterbefall im Krankenhaus oder Seniorenheim müssen sich die Angehörigen nicht um die Ausstellung des Totenscheins kümmern. Der Schein wird uns bei der Abholung ausgehändigt.
Sterbeurkunde
Mit dem Totenschein und den im Folgenden aufgezählten Urkunden veranlassen wir beim Standesamt des Sterbeortes die Ausstellung der für alle Formalitäten nötigen Sterbeurkunden.
Benötigt werden:
- Bei Ledigen: Geburtsurkunde
- Bei Verheirateten: Heiratsurkunde
- Bei Verwitweten: Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Ehepartners
- Bei Geschiedenen: Heiratsurkunde und rechtskräftiges Scheidungsurteil
Versicherungen
Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen seit dem 1. Januar 2004 kein Sterbegeld mehr. Diese Versicherung kann von uns nur abgemeldet werden.
Zum Einzug von Sterbegeldern anderer Versicherungen benötigen wir die Policen bzw. Mitgliedsbücher im Original.
Renten
War der Verstorbene bereits Rentenempfänger, können wir für den überlebenden Ehegatten bei der Postrentenrechnungsstelle das Übergangsgeld beantragen. Die Rentennummer findet sich auf dem Rentenbescheid oder auf den Kontoauszügen.
Die eigentlichen Witwenbezüge werden vom Hinterbliebenen selbst beim Rententräger beantragt. Eine Beratung durch einen Rentenältesten ist sinnvoll.
Bei Verstorbenen ohne Ehepartner werden die Renten durch uns abgemeldet.
Graburkunde
Sofern bereits eine Grabstätte vorhanden ist, benötigen wir auch die Graburkunde, um die Beisetzung in die Wege zu leiten.